TERMS & BEDINGUNGEN

Alle Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buchungsbedingungen von KeK Yachting. Die auf dieser Website angegebenen Bedingungen können sich ändern. Bitte konsultieren Sie Ihre KeK Yachting, um das aktuellste Update aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise zu erhalten. Lokale Steuern und Gebühren können anfallen. Alle Preise wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als korrekt erachtet und können sich ändern. Alle Angebote basieren auf der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.

BAREBOAT CHARTER

1. Allgemeines.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen KeK Yachting und der/den Person(en), die beabsichtigen, das Schiff zu chartern ("Charterer"), (zusammen "die Parteien"), für einen Bareboat-Charter von KeK Yachting in Bezug auf die Rechte und Pflichten aller Parteien. Ungeachtet dessen sind die Parteien, das Schiff, die Frist und der Preis in der separat vorgelegten Rechnung angegeben. Mit der Zahlung der Anzahlung auf die vorgeschlagene Charta stimmt der Charterer den hierin enthaltenen Bedingungen zu.

2. Zahlungsplan.

– 30% – 7 Tage nach Buchungsbestätigung

– 70% – 28 Tage vor der Charter

In Ihren Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

3. Lieferung des Bootes.

Kek Yachting wird das Boot nur unter den folgenden Bedingungen an den Charterer liefern:

a. Vollständige Zahlung eines vom Charterer fälligen Restbetrags oder einer Kaution,

b. Unterzeichnung der widersprüchlichen Liefererklärung (Inventar) des Schiffes durch beide Parteien, in der die Schiffs- und Ausrüstungsbedingungen angegeben sind.

c. Erhalt der folgenden Dokumente vom Charterer:

d. Kopie des Führerscheins oder Personalausweises des Charterers;

e. Kopie des Reisepasses des Charterers; und

f. Auflistung der Besatzungsmitglieder des Charters mit Namen und Adressen

g. Für den Fall, dass KeK Yachting der Ansicht ist, dass die Segelerfahrung des Charterers und der Crew mangelhaft ist, behält sich KeK Yachting das Recht vor, den Charter zu stornieren oder zu ändern, und erstattet dem Charterer die bisher geleisteten Zahlungen nicht. Falls verfügbar, kann KeK Yachting anbieten, einen zugelassenen Skipper auf Kosten des Charterers zur Verfügung zu stellen. Wenn ein zugelassener Skipper zur Verfügung gestellt wird, darf der Charterer den Skipper nicht vor Abschluss des Charters entlassen, es sei denn, es liegt die Zustimmung von KeK Yachting vor.

4. Rücklieferung des Bootes.

a. Das Schiff wird am Tag und zu der Uhrzeit, die auf der Rechnung des Charterers angegeben sind, in den Endhafen zurückgebracht.

b. Wenn sich die erneute Lieferung des Bootes aufgrund höherer Gewalt, wie unten definiert, verzögert, wird die erneute Lieferung so schnell wie möglich danach beeinträchtigt und in der Zwischenzeit bleiben die Bedingungen des Vertrags in Kraft, jedoch ohne Strafe oder zusätzliche Kosten gegen den Charterer.

c. Im Falle einer Rückkehrverspätung verpflichtet sich der Charterer, KeK Yachting die anteilige Chartergebühr zuzüglich 50% zu zahlen. Jeder angefangene Tag nach der Charterlaufzeit gilt als ganzer Tag. Wenn der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem angegebenen Endhafen verlässt, verpflichtet er sich, KeK Yachting alle Kosten und Gebühren zu zahlen, die für die Rückführung des Bootes in den angegebenen Endhafen anfallen, sowie eine anteilige Chartergebührenentschädigung für die Anzahl der Tage, die erforderlich sind, um das Boot zurück zur Basis zu segeln. Das Verlassen des Schiffes ist definiert als das Verlassen des Schiffes für einen Zeitraum von mehr als 12 Stunden.

d. Wenn der Charterer das Schiff aufgrund vorsätzlicher Verzögerung oder Änderung der Reiseroute nicht im Endhafen der Rücklieferung an den Eigentümer abliefert, verpflichtet sich der Charterer, KeK Yachting die anteilige Chartergebühr zuzüglich 50% zu zahlen. Jeder angefangene Tag nach der Charterlaufzeit gilt als ganzer Tag. Wenn die Verzögerung bei der erneuten Lieferung vierundzwanzig (24) Stunden überschreitet, ist der Charterer verpflichtet, den Eigentümer für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen, die der Eigentümer aufgrund des Entzugs der Nutzung des Bootes oder der Annullierung oder Verzögerung der Lieferung im Rahmen einer nachfolgenden Charter des Schiffes erleidet.

5. Gewährleistungen und Verfahren von KeK Yachting

a. KeK Yachting erklärt, garantiert und verpflichtet sich, dass das Boot bei der Lieferung alle geltenden Gesetze und Vorschriften des Flaggenstaates des Schiffes und jedes Landes innerhalb des Kreuzfahrtgebiets einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gesetze und Vorschriften für Charter und alle Dokumentations-, Registrierungs- oder Zollgesetze oder -vorschriften, so dass das Boot vom Charterer rechtmäßig verwendet werden kann, wie hierin vorgesehen. KeK Yachting verpflichtet sich, dem Charterer ein Boot in gutem Zustand zu liefern.

b. Die Check-in-Verfahren beginnen zur Startzeit der Charter. Beim Check-in kann der Charterer das Boot frei nutzen, sobald er die Liefererklärung unterschrieben und alle Bootsdokumente erhalten hat.

c. Am ersten und letzten Tag der Charter wird ein Platz in der KeK Yachting Marina zur Verfügung gestellt und ist im Buchungspreis enthalten.

6. Zusicherungen und Gewährleistungen des Charterers

Wenn der Charterer (oder ein Mitglied der Besatzung) das Schiff betreiben soll, erklärt und garantiert der Charterer, dass der Charterer erfahren, lizenziert und kompetent in der Handhabung und dem Betrieb eines Schiffes des in diesem Abkommen genannten Typs ist und dass der Charterer über ausreichende praktische Kenntnisse der Seemannschaft, der Lotsenführung und der Straßenverkehrsregeln verfügt, um die volle Autorität über das Schiff ordnungsgemäß auszuüben. Der Charterer gestattet den Betrieb des Schiffes während des Charterzeitraums nur durch eine hierzu befugte Person. Der Charterer füllt unverzüglich den "Sailing Resume" aus, der über die Quick Links und das Online-Reservierungssystem des Charterers verfügbar ist.

7. Verantwortlichkeiten des Charterers

a. Beim Check-in und vor der Unterzeichnung der Inventar-Checkliste überprüft der Charterer, ob Boot und Ausrüstung in gutem Zustand sind und den Mindeststandards entsprechen. Zu diesem Zeitpunkt kann der Charterer mit KeK Yachting alles vermerken, was seiner Meinung nach gegen die in der Rechnung festgelegten Standards verstößt oder darunter liegt. Die Annahme durch den Charterer bescheinigt, dass die Verpflichtungen von KeK Yachting zur Lieferung erfüllt wurden.

b. Bei der Lieferung sind der Charterer und die Besatzung voll verantwortlich für das Boot und für Sachschäden oder Verletzungen von Personen, die auftreten können, einschließlich Dritter. Für den Fall, dass ein Skipper von KeK Yachting zur Verfügung gestellt wurde, bleibt der Charterer für das Boot und das Verhalten und das Wohlbefinden der Crew verantwortlich.

c. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, für alle Besatzungsmitglieder und Passagiere an Bord verantwortlich zu sein und bindet die Besatzung und die Passagiere an die hierin enthaltenen Bedingungen.

d. Der Charterer ist für die gesamte Bootswartung während des Charters verantwortlich und zahlt alle laufenden Kosten, die nach der Lieferung des Bootes anfallen, wie z. B. Liegeplatzgebühren, lokale Steuern, Kraftstoff, Wasser und Verpflegung.

e. Wenn aufgrund von Problemen mit dem Boot externe Hilfe benötigt wird, wird der Charterer KeK Yachting unverzüglich benachrichtigen, bevor solche Kosten entstehen, es sei denn, eine Verzögerung würde Personenschäden oder erhebliche Sachschäden riskieren. Der Charterer wird alle Rechnungen und Quittungen über Reparaturen aufbewahren, die KeK Yachting am Rückkehrtag oder so schnell wie möglich erstattet. Der Charterer wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Abschleppen des Bootes durch ein anderes Schiff zu verhindern. Wenn jedoch trotz aller zumutbaren Bemühungen ein Abschleppen erforderlich ist, verpflichtet sich der Charterer, den Preis für das Abschleppen mit dem Kapitän des anderen Schiffes vor dem Betrieb zu verhandeln und festzulegen.

f. Der Charterer verpflichtet sich, nur bis zu der Anzahl der Passagiere zu befördern, die von den Sicherheitsregeln des Bootes gefordert werden. Der Charterer stimmt zu, dass er keine Waren befördern oder Passagiere gegen Bezahlung befördern oder andere kommerzielle Aktivitäten wie professionelles Angeln ausüben wird. Das Verleihen oder Mieten des Bootes ist verboten.

g. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot als verantwortliche Person zu benutzen und wird alle Gesetze der Inseln einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fischerei- und Hochseefischereivorschriften. Der Charterer wird KeK Yachting von und gegen alle Ansprüche und rechtlichen Schritte schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, wenn diese Regeln und Vorschriften nicht eingehalten werden.

h. Der Charterer erkennt an, dass Schiffe nur an ausgewählten Regatten teilnehmen dürfen, die von KeK Yachting genehmigt wurden. Für die Teilnahme an Regatten kann ein Zuschlag und eine erhöhte Kaution erhoben werden. Die Teilnahme an Regatten, die nicht von KeK Yachting genehmigt wurden, ist strengstens untersagt.

i. Das Boot muss mit der gesamten Ausrüstung an Bord unter den gleichen guten Bedingungen wie bei der Abfahrt, in gutem Reinigungszustand, am angegebenen Enddatum, Uhrzeit und Endhafen zurückgegeben werden.

j. Der Charterer verpflichtet sich, für alle Verluste oder Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind und die auf oder am Boot auftreten können, bis zur Rückkehr zu bezahlen. Der Charterer bleibt bis zur Unterzeichnung des Gegenlagers und der endgültigen Ausschiffung voll verantwortlich für das Schiff.

k. Der Charterer verpflichtet sich, den Hafen oder den Liegeplatz nicht mit Winden über Stärke 6 zu verlassen oder wenn diese Windstärke vorhergesagt wird, wenn die Hafenbehörden die Navigation verboten haben, wenn das Schiff beschädigt und nicht repariert wird und wenn wichtige Ausrüstungsgegenstände wie Motor, Segel, Takelage, Bilgenpumpe, Navigationslichter, Liegeplatzgetriebe, Kompass oder Sicherheitsausrüstung nicht in gutem Betriebszustand sind, wenn die Treibstoffreserven nicht ausreichen, wenn im Allgemeinen Wetter-, Schiffs- oder Besatzungsbedingungen das Schiff oder die Besatzung gefährden. Der Charterer verpflichtet sich, alle Navigations- und Routinganweisungen zu befolgen, die KeK Yachting ihm insbesondere bei schlechtem Wetter geben kann.

l. Der Charterer verpflichtet sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu segeln. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, in das Schiffsprotokoll einen täglichen Eintrag aufzunehmen, der Folgendes enthält: Zielhafen, Schiffs- und Besatzungszustand, jede Änderung der Besatzung, aufeinanderfolgende Positionen / Standorte, Wetterbedingungen, verwendete Segel und Motorarbeitszeiten.

m. Jedes Abbild oder Bild von Ihnen oder Ihrer Gruppe an Bord Ihres gecharterten Schiffes, das während Ihrer Charter gesichert wurde, kann von KeK Yachting kostenlos in allen Medien für gutgläubige Werbe- oder Marketingzwecke verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbematerialien jeglicher Art, wie Broschüren, Dias, Videoshows, Werbung und das Internet.

8. Kaution/Selbstbehalt der Versicherung.

KeK Yachting versichert das Schiff während der gesamten Charter bei erstklassigen Versicherern gegen alle Risiken zu diesen Bedingungen und vorbehaltlich eines Selbstbehalts, der für ein Schiff der Größe, des Typs und des Wertes des Schiffes üblich ist, um die Erlaubnis zum Chartern gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu erteilen und die Haftung Dritter zu decken.

Zum Zeitpunkt der Buchung wählt der Charterer eine der folgenden Optionen:

Selbstbehalt der Versicherung: Der Charterer verpflichtet sich, einen erstattungsfähigen Versicherungsselbstbehalt gemäß der Größe, dem Typ und dem Wert des Schiffes zu zahlen, wie in dem Ihnen zur Verfügung gestellten Angebot beschrieben.

(1) Dieser Selbstbehalt deckt das Schiff gegen Verlust oder Beschädigung des Rumpfes, der Maschinen, der Ausrüstung und der Ausrüstung des Schiffes, der Haftung gegenüber Dritten für Verlust oder Beschädigung eines anderen Schiffes oder Eigentums, Verlust von Leben oder Körperverletzung. Persönliche Gegenstände sind nicht durch diese Versicherungspolice abgedeckt.


2. Wenn das Schiff vom Charterer nicht in demselben Zustand, in dem es geliefert wurde, erneut geliefert wird, behält sich KeK Yachting das Recht vor, dem Selbstbehalt des Charterers die Kosten für Reparaturen und Arbeit in Rechnung zu stellen, die erforderlich sind, um das Boot in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

3. Der Selbstbehalt wird dem Charterer nach widersprüchlicher Bestandsaufnahme und Kontrolle des Zustands des Bootes für den Saldo der Konten wie unbezahlte Vertragsgebühren, Ansprüche Dritter, Verluste oder Schäden, die nicht durch die Versicherungspolice versichert sind, zurückerstattet.
Haftungsausschluss: Der Charterer verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Buchung eine nicht erstattungsfähige Schadensverzichtserklärung sowie eine reduzierte Kaution zu zahlen, die nach Abschluss des Charters zurückerstattet wird, falls keine Schäden auftreten.

(1) Für jeden Vorfall, der danach eintritt, ist eine zusätzliche Kaution zu hinterlegen.

2. Wenn das Boot während der Charter Verluste oder Schäden erleidet, behält sich KeK Yachting das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Kautionen zu verlangen.

Im Falle eines Verlustes oder Unglücks ist es die Pflicht des Charterers, alle potenziellen Verluste zu mindern, die im Rahmen der von KeK Yachting beschafften Versicherung erstattungsfähig sind. Der Charterer muss KeK Yachting innerhalb von 24 Stunden über jeden Verlust oder jede Beschädigung des Schiffes informieren. KeK Yachting wird einen Gutachter beauftragen, um die Schäden zu ermitteln, und die Deckung erfolgt in Übereinstimmung mit der vom Charterer oben gewählten Option.

Im Falle einer groben Fahrlässigkeit des Charterers, die den Verlust oder die Beschädigung des Schiffes verursacht, haftet der Charterer für die vollen
Reparaturkosten über den Selbstbehalt der Versicherung oder den Schadenersatz hinaus.

9. Rücktritt vom Vertrag.

Wenn der Benutzer aus irgendeinem Grund nicht mit der Vermietung des Bootes beginnen kann, steht es ihm frei, mit Zustimmung des Vermieters eine Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. Findet der Nutzer keinen Ersatz, behält der Vermieter:


– 30 % der Miete bei Stornierung als Stornogebühr
– 50 % des Mietpreises bei Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn
– 100 % des Mietpreises bei Stornierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn

10. Höhere Gewalt.

a. KeK Yachting haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Handlungen der Elemente, Epidemien, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), kriegerische Handlungen, Aufstand, Revolution oder Bürgerkrieg, Piraterie, Bürgerkrieg oder feindliche Aktion, Streiks oder Differenzen mit Arbeitern, Handlungen des Staatsfeindes, Bundes- oder Landesgesetze, Regeln und Vorschriften von Regierungsbehörden, die in den Räumlichkeiten oder einer anderen Gruppe, Organisation oder informellen Vereinigung (unabhängig davon, ob sie formell als Regierung anerkannt sind oder nicht) zuständig sind oder geltend machen, und jede andere Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von KeK Yachting liegt und die Fortsetzung des Betriebs unmöglich macht.

b. Im Falle einer Verzögerung oder eines Leistungsausfalls aufgrund eines oben beschriebenen Ereignisses:

b. Alle Zahlungen, die für die Charta geleistet werden, werden als Gutschrift für eine zukünftige Charta verwendet. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.

c. KeK Yachting wird mit dem Charterer zusammenarbeiten, um einen neuen Charter auf einem anderen Schiff zu buchen, das dem Charterer zustimmt, an einem neuen Ort oder zu neuen Terminen oder beidem, je nach Verfügbarkeit und Präferenz des Charterers. Wenn die Parteien zu diesem Zeitpunkt keinen neuen Charter buchen können, bleibt die Anzahlung des Charterers als Guthaben bei KeK Yachting und verfällt nie.

d. KeK Yachting haftet nicht für zusätzliche Kosten, die dem Charterer aufgrund von Änderungen seines Charters aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.

11. Zusätzliche Verzögerungen

a. Wenn am Abreisetag das gemietete Boot oder ein gleichwertiges Boot aus einem
anderen Grund als einem Ereignis höherer Gewalt nicht verfügbar ist, hat der Charterer
das Recht, wenn möglich, die folgenden Optionen zu nutzen:
b. Wenn verfügbar, verschieben Sie das Abfahrtsdatum und behalten Sie die
Charterdauer bei;
c. Behalten Sie das Enddatum der Charter in der Rechnung bei und der Charterer erhält
eine Rückerstattung für die Zeit, in der das Boot nicht verfügbar war, anteilig auf der
Chartergebühr.
d. Wenn die Verspätung ein Viertel der Charterzeit überschreitet, kann der Charterer
den Vertrag mit KeK Yachting kündigen und eine Rückerstattung der Chartergebühr
erhalten.
e. Der Charterer verzichtet auf alle Ansprüche, Schäden, Schulden, Verbindlichkeiten,
Forderungen, Kosten, Ausgaben, Zinsen, Klagen und / oder Anwaltskosten als Folge
einer Verzögerung des Charters.
f. Jede unterbrochene oder verkürzte Charter, jede Dienstleistung, die der Charterer aus
irgendeinem Grund nicht in Anspruch nimmt, ist nicht erstattungsfähig.

12. Verschiedenes.

Seepfandrechte: Der Charterer darf keine maritimen Pfandrechte, Bergungen oder Schulden auf dem Schiff oder auf dem Kredit von KeK Yachting eingehen oder zulassen. Der Charterer darf das Schiff nicht verlassen oder einen Bergungsvertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von KeK Yachting abschließen. Der Charterer stellt KeK Yachting von jeglicher Haftung für maritime Pfandrechte, Bergungen oder Schulden frei, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Charterers auf dem Schiff oder dem Kredit von Kek Yachting ergeben.